Lexikon -Garagen außerhalb

Die Wohngebäudeversicherung versichert Garagen mit, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes befinden.

  • Als Garage zählt jedes Gebäude, das zur Abstellung von Fahrzeugen dient bzw. vorgesehen ist.
  • Zu beachten ist, dass eine Doppelgarage wie zwei Einzelgaragen behandelt wird.
  • Einige Versicherer begrenzen die Anzahl der kostenfrei mitversicherten Garagen.

© Versicherungsbote.de